Familie von Schmiedt, Johann Adam - Holzknecht und Haferung, Dorothea Elisabeth
Familien
| Verheiratet | Ehemann | Schmiedt, Johann Adam - Holzknecht ( * 1761-05-08 + 1830-02-04 ) | |||||||||||||
| Verheiratet | Ehefrau | Haferung, Dorothea Elisabeth ( * 1764-04-18 + 1805-05-04 ) | |||||||||||||
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| Kinder | |||||||||||||||
| Name | Geburtsdatum | Sterbedatum |
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| Schmid, Johanne Catherine Marie | 1803-01-19 | 1877-06-01 |
Notizen
Notiz
HEIRAT 1786 Nr1 - Schmiedt, Johann Adam MIT Haferung, Dorothea Elisabeth
Das ist ein wunderbares Beispiel für eine deutsche Heiratsurkunde aus dem 18. Jahrhundert in Kurrentschrift. Die Handschrift ist recht klar, weist aber die typischen Schnörkel der Zeit auf.
Hier ist die detaillierte Transkription und die Übertragung ins heutige Deutsch.
Transkription (Originaltext)
Anno 1786.
1. Johann Adam Schmiedt, Joh. Andreas Schmiedt
vorn hier einzigen Sohn ist mit Jgfr.
Dorothea Elisabeth Haferungen, weyl.
H. Caspar Haferungs nachgel. einzige
Tochter nach ein, 3 mal. Aufgeboths
allhier copul. d. 11. Jan.
Übertragung ins heutige Deutsch
Im Jahr 1786.
1. Johann Adam Schmiedt, des Johann Andreas Schmiedt
von hier einziger Sohn, ist mit Jungfer
Dorothea Elisabeth Haferung, des verstorbenen
Herrn Caspar Haferung hinterlassene einzige
Tochter, nach einem dreimaligen Aufgebot
hier am 11. Januar getraut worden.
Genealogische Zusammenfassung
Bräutigam: Johann Adam Schmiedt (einziger Sohn).
Vater des Bräutigams: Johann Andreas Schmiedt (wohnhaft im Ort).
Braut: Dorothea Elisabeth Haferung (einzige Tochter).
Vater der Braut: Caspar Haferung (zum Zeitpunkt der Hochzeit bereits verstorben).
Hochzeitsdatum: 11. Januar 1786.
Ort: Badra (aus dem Dateinamen erschlossen).
Besonderheiten im Text
Jgfr. (Jungfer): Ein Ehrentitel für eine unverheiratete Frau aus ehrbarem Hause.
weyl. (weyland): Bedeutet "ehemals" oder "verstorben".
nachgel. (nachgelassene): Bezeichnet die hinterbliebenen Kinder eines Verstorbenen.
copul. (copulirt): Das lateinische Wort für "zusammengefügt" bzw. verheiratet.
Aufgeboth: Die offizielle Ankündigung der Hochzeit in der Kirche an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen, um etwaige Ehehindernisse auszuschließen.
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