Familie von Benkenstein, Johann Friedrich Karl - Barbier und Handarbeiter und Lorber, Johanna Marie Auguste
Familien
| Verheiratet | Ehemann | Benkenstein, Johann Friedrich Karl - Barbier und Handarbeiter ( * 1830-05-16 + ... ) | |||||||||||||
| Verheiratet | Ehefrau | Lorber, Johanna Marie Auguste ( * 1833-10-26 + 1902-11-14 ) | |||||||||||||
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| Kinder | |||||||||||||||
| Name | Geburtsdatum | Sterbedatum |
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| Benkenstein, Johann August Andreas - Landwirt und Barbier | 1858-09-02 | 1935-01-08 |
Notizen
Notiz
Dies ist ein Heiratseintrag aus dem Jahr 1856 in Badra, geschrieben in der damals üblichen deutschen Kurrentschrift. Es handelt sich um die Vermählung von Johann Friedrich Carl Benkenstein und Johanne Marie Auguste Lorber.
Hier ist die detaillierte Transkription und die Zusammenfassung der wichtigsten Daten:
Heiratsurkunde Nr. 5 (1856)
Spalte Transkription Erläuterung
Datum & Ort Den achtzehnten Mai in hiesiger Kirche. 18. Mai 1856 in der Kirche von Badra.
Der Bräutigam Der Junggesell Johann Friedrich Carl Benkenstein, Handarbeiter hier. Unverheirateter Arbeiter, wohnhaft im Ort.
Geburt (Bräutigam) Den sechzehnten Mai ein tausend acht hundert und dreißig. (1830 d. 16 Mai) Geboren am 16. Mai 1830.
Eltern (Bräutigam) Johann Georg Casper Benkenstein, Anspänner hier. Sein zweiter ehel. Sohn. Vater war ein lokaler Bauer (Anspänner).
Die Braut Die Jungfrau Johanne Marie Auguste Lorber, n.T. Unverheiratete „nachgelassene Tochter“ (Vater verstorben).
Geburt (Braut) Den sechs und zwanzigsten October ein tausend acht hundert und drei und dreißig. (1833 d. 26 Octbr.) Geboren am 26. Oktober 1833.
Eltern (Braut) † Heinrich Lorber, Anspänner hier. Seine einzige ehel. Tochter. Der verstorbene Vater war ebenfalls lokaler Bauer.
Weitere Details aus dem Dokument
Aufgebote: Auf der rechten Seite sind die drei Termine aufgeführt, an denen die Verlobung in der Kirche öffentlich bekannt gegeben wurde:
S. Exaudi (Sonntag vor Pfingsten)
2. Pfingsttag (Pfingstmontag)
S. Trinitatis (Trinitatis-Sonntag)
Status der Väter: Beide Väter werden als Anspänner bezeichnet. Das war eine Bezeichnung für einen Bauern, der ein eigenes Gespann (Pferde oder Ochsen) für die Feldarbeit und Spanndienste besaß, was auf einen gewissen sozialen Status im Dorf hindeutet.
Alter: Zum Zeitpunkt der Hochzeit war der Bräutigam 26 Jahre und die Braut 22 Jahre alt.
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