Familie von Schön, Johann August Karl - Aufseher und Steinhof, Johanne Dorothee Henriette Auguste
Familien
| Unbekannt | Partner(in) | Schön, Johann August Karl - Aufseher ( * 1826-04-02 + 1895-06-19 ) | |||||||||||||
| Unbekannt | Partner(in) | Steinhof, Johanne Dorothee Henriette Auguste ( * 1834-03-07 + 1906-02-25 ) | |||||||||||||
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| Kinder | |||||||||||||||
| Name | Geburtsdatum | Sterbedatum |
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| Schön, Johanne Wilhelmine Friederike | 1857-07-26 | 1902-10-03 |
Medien
Notizen
Notiz
Hier ist die Transkription des kirchlichen Trauregisters von 1854. Die beiden Ausschnitte ergänzen sich zu einem vollständigen Datensatz über die Hochzeit von Johann August Carl Schön und Johanne Dorothee Henriette Auguste Steinhof.
Details zur Eheschließung
Hochzeitsdatum: 26. Dezember 1854
Ort: In der hiesigen Kirche
Aufgebote (Proklamationen): Dreimalig, am 2., 3. und 4. Adventssonntag
Der Bräutigam
Name: Der ledige Johann August Carl Schön
Geburtsdatum: 2. April 1826
Wohnort: Hier
Vater: Johann Heinrich Schön, Anspänner (Bauer mit eigenem Gespann) und zur Zeit Gemeindeschulze (Bürgermeister) am Ort
Stand: Er ist der eheliche älteste Sohn
Die Braut
Name: Die ledige Johanne Dorothee Henriette Auguste Steinhof
Status: m. J. (minderjährig)
Geburtsdatum: 7. März 1834
Vater: Johann Heinrich Steinhof, Schäfermeister auf dem adligen Gute hier
Stand: Sie ist die zweite eheliche Tochter
Begriffe aus der Zeit
Anspänner: Ein wohlhabenderer Bauer, der verpflichtet (und fähig) war, Spanndienste mit eigenem Zugvieh (Pferde oder Ochsen) zu leisten.
Gemeindeschulze: Das damalige Äquivalent zum heutigen Bürgermeister einer Dorfgemeinde.
m. J.: Abkürzung für "minderjährig". Im Jahr 1854 lag die Volljährigkeit oft noch bei 21 oder 24 Jahren, weshalb die Braut mit 20 Jahren als minderjährig galt.
II. / III. / IV. Adv.: Die Verlobung wurde an den drei Sonntagen vor der Hochzeit (2., 3. und 4. Advent) öffentlich in der Kirche bekanntgegeben.
Zusammenfassung:
Diese Heirat verbindet zwei lokal angesehene Familien: Den Sohn des Dorfschulzen und die Tochter des Gutsschäfermeisters.
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